Nach uralter Gewohnheit der Kirche werden bei einer Altarweihe von 
              dem konsekrierenden Bischof Heiligenreliquien in das Sepulchrum 
              des Altares eingeschlossen. Als nach der Umgestaltung der Pfarrkirche 
              St. Severin in (Bonn-)Mehlem eine Neuweihe des Hauptaltares anstand, 
              nahm Kardinal Meisner diese am 29. August 1999 vor. Ausweislich 
              seiner hierüber ausgestellten Urkunde vom selben Tage gab er 
              nicht nur die Reliquien der Thebäischen Martyrer und Jungfrauen 
              der Ursulanischen Gesellschaft, die seinerzeit Weihbischof Antonius 
              Fischer (18891903) bei der Altarweihe in Mehlem verwandt hatte, 
              in das Altargrab, sondern fügte auch Reliquien des hl. Severin 
              hinzu. Diese waren kurz zuvor  am 16. Juni 1999  bei 
              der Öffnung des Severinsschreins in der Basilika St. Severin 
              in Köln entnommen worden.   
                
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              Zweitausf., lat., Farbsiegel  AEK, Mod. Urk. 471.  
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