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E. Ehe und Familie vorherige Seite nächste Seite
Ehe und Familie in der Form dauerhaften Zusammenlebens von Frau und Mann und in Verbindung mit normalerweise gemeinsamer Elternschaft gelten in allen Weltreligionen als gott- bzw. naturgegebene Ordnungen des menschlichen Lebens, die Staat und Gesellschaft anzuerkennen haben. Traditionelle Anlässe kirchlicher Sorge resultieren aus der Sakramentalität der Ehe. Erst in einem viele Jahrhunderte dauernden, durch das Trienter Konzil (1545/63) forcierten Prozess wurde die Eheschließung aus der häuslich-familiären Sphäre in die Öffentlichkeit der Kirche verlegt. Grundsätzlich fußten Ehe und Familie früher auf den starken Stützen von Verwandtschaft, Sippe und Großfamilie, bis im 19. Jahrhundert das Bild der Ehe in Form der sog. bürgerlichen "Hausfrauenehe" das Familienverständnis zu beherrschen begann; ein freilich für die ärmeren Stände bis zur Sozialgesetzgebung des späten 19. Jahrhunderts kaum zu verwirklichendes Ideal.
Gefährdungen unterlag im 19. und frühen 20. Jahrhundert weniger die Familie als das in mancher Hinsicht idealisierte Bild derselben, wie es z. B. im Vorbild der "Heiligen Familie" zum Tragen kam. Die kirchliche Sorge für den Schutz der christlichen Ordnung in Ehe und Familie bekam zusehends Bedeutung, als das Leitbild der bürgerlichen Familie im 20. Jahrhundert mit den Realitäten gesellschaftlicher Veränderungen konfrontiert wurde. Sie gingen einher mit den Wandlungen des katholischen Milieus überhaupt. In der zunehmend säkularisierten Umwelt ergaben sich z. B. neuartige Schwierigkeiten in Ehe und Familie, etwa bezüglich der Erziehung der Kinder. Auf derlei Probleme hat die Kirche mit ihrer Ehepastoral, aber auch, im Erzbistum Köln verstärkt nach 1950, durch eine Fülle sozialer Initiativen und Einrichtungen zur Ehe- und Familienberatung geantwortet, die u. a. auch in Abgrenzung zu kommunaler und staatlicher Fürsorge errichtet wurden.

Kardinal Frings setzte sich als Vorsitzender der Bischofskonferenzen zusammen mit dem neu gegründeten "Familienbund der deutschen Katholiken" gegenüber der Regierung Adenauer vehement für die Belange gerade der jungen und kinderreichen Familien ein. Im modernen Sozialstaat bedeutet die Entscheidung für Kinder meist ökonomische Einbußen oder gar einen sinkenden Lebensstandard im Vergleich zu den kinderarmen bzw. den seit den 1970er Jahren zunehmend auch bewusst kinderlosen Ehen bzw. Partnerschaften.

Die Sorge galt zudem der Autonomie und Eigenverantwortung der Familie gegenüber dem Staat, etwa in der Kindererziehung. Besonders der Wandel des Frauenbildes weg von der Hüterin des Haushalts und Garantin einer gesunden Familie führte insbesondere seit dem Zweiten Weltkrieg nach und nach zu einem neuen Bild von Familie. In diesem Kontext konnten bzw. mussten Mann und Frau ihre jeweilige Rolle nun eigenständiger definieren. In den Diskussionen um die rechtliche Besserstellung der Frauen in der Ehe- und Familienrechtsreform der 1950er Jahre hat man kirchlicherseits noch einmal ihre traditionelle Rolle bekräftigt. Drastische Auswirkungen für Ehen und Familien und neue Herausforderungen für die Kirche brachte schließlich die staatliche Reform des Scheidungsrechtes von 1976. Heute nimmt die praktische Seelsorge und Theologie auch andere Formen von Familie, vor allem die alleinerziehenden Elternteile, in den Blick und beschäftigt sich mit dem Phänomen des Scheiterns vieler Ehen, ohne ihre zeitlos gültige Haltung zur christlich begründeten, auch gesellschaftlich wichtigen Ehe und Familie aus dem Auge zu verlieren.
Ehe und Familie in der Form dauerhaften Zusammenlebens von Frau und Mann und in Verbindung mit normalerweise gemeinsamer Elternschaft gelten in allen Weltreligionen als gott- bzw. naturgegebene Ordnungen des menschlichen Lebens, die Staat und Gesellschaft anzuerkennen haben. Traditionelle Anlässe kirchlicher Sorge resultieren aus der Sakramentalität der Ehe. Erst in einem viele Jahrhunderte dauernden, durch das Trienter Konzil (1545/63) forcierten Prozess wurde die Eheschließung aus der häuslich-familiären Sphäre in die Öffentlichkeit der Kirche verlegt. Grundsätzlich fußten Ehe und Familie früher auf den starken Stützen von Verwandtschaft, Sippe und Großfamilie, bis im 19. Jahrhundert das Bild der Ehe in Form der sog. bürgerlichen "Hausfrauenehe" das Familienverständnis zu beherrschen begann; ein freilich für die ärmeren Stände bis zur Sozialgesetzgebung des späten 19. Jahrhunderts kaum zu verwirklichendes Ideal.

Gefährdungen unterlag im 19. und frühen 20. Jahrhundert weniger die Familie als das in mancher Hinsicht idealisierte Bild derselben, wie es z. B. im Vorbild der "Heiligen Familie" zum Tragen kam. Die kirchliche Sorge für den Schutz der christlichen Ordnung in Ehe und Familie bekam zusehends Bedeutung, als das Leitbild der bürgerlichen Familie im 20. Jahrhundert mit den Realitäten gesellschaftlicher Veränderungen konfrontiert wurde. Sie gingen einher mit den Wandlungen des katholischen Milieus überhaupt. In der zunehmend säkularisierten Umwelt ergaben sich z. B. neuartige Schwierigkeiten in Ehe und Familie, etwa bezüglich der Erziehung der Kinder. Auf derlei Probleme hat die Kirche mit ihrer Ehepastoral, aber auch, im Erzbistum Köln verstärkt nach 1950, durch eine Fülle sozialer Initiativen und Einrichtungen zur Ehe- und Familienberatung geantwortet, die u. a. auch in Abgrenzung zu kommunaler und staatlicher Fürsorge errichtet wurden.

Kardinal Frings setzte sich als Vorsitzender der Bischofskonferenzen zusammen mit dem neu gegründeten "Familienbund der deutschen Katholiken" gegenüber der Regierung Adenauer vehement für die Belange gerade der jungen und kinderreichen Familien ein. Im modernen Sozialstaat bedeutet die Entscheidung für Kinder meist ökonomische Einbußen oder gar einen sinkenden Lebensstandard im Vergleich zu den kinderarmen bzw. den seit den 1970er Jahren zunehmend auch bewusst kinderlosen Ehen bzw. Partnerschaften.

Die Sorge galt zudem der Autonomie und Eigenverantwortung der Familie gegenüber dem Staat, etwa in der Kindererziehung. Besonders der Wandel des Frauenbildes weg von der Hüterin des Haushalts und Garantin einer gesunden Familie führte insbesondere seit dem Zweiten Weltkrieg nach und nach zu einem neuen Bild von Familie. In diesem Kontext konnten bzw. mussten Mann und Frau ihre jeweilige Rolle nun eigenständiger definieren. In den Diskussionen um die rechtliche Besserstellung der Frauen in der Ehe- und Familienrechtsreform der 1950er Jahre hat man kirchlicherseits noch einmal ihre traditionelle Rolle bekräftigt. Drastische Auswirkungen für Ehen und Familien und neue Herausforderungen für die Kirche brachte schließlich die staatliche Reform des Scheidungsrechtes von 1976. Heute nimmt die praktische Seelsorge und Theologie auch andere Formen von Familie, vor allem die alleinerziehenden Elternteile, in den Blick und beschäftigt sich mit dem Phänomen des Scheiterns vieler Ehen, ohne ihre zeitlos gültige Haltung zur christlich begründeten, auch gesellschaftlich wichtigen Ehe und Familie aus dem Auge zu verlieren. vorherige Seite nächste Seite



Geburt Christi im jüngeren Bibelfenster des Kölner Doms, um 1280; das von Albertus Magnus und Erzbischof Siegfried gestiftete Fenster befand sich vorher in der Dominikanerkirche zu Köln.





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