Vor
dem Hintergrund zunehmender Maßnahmen des NS-Regimes zur
Tötung psychisch kranker Menschen bemühten sich die
Bischöfe, jeden Einfluss staatlicher Stellen auf kirchliche
Pflegeheime zu verhindern. So verkündete Kapitularvikar David
am 31. August 1941 die "Instruktion über die christlichen
Moralgrundsätze bezüglich der Tötung ,unwerten
Lebens'". Darin wies er die Orden im Erzbistum an, im Krankenpflegedienst
furchtlos unter Berufung auf die Gewissensentscheidung passiven
Widerstand zu leisten und alles zu unterlassen, was eine Mitschuld
an der im Gange befindlichen "Euthanasie"-Aktion bedeutet
hätte. Konkret verbietet die Anordnung jede Mitwirkung am
Kennzeichnen der Patienten, am Ruhigstellen, z. B. mittels Spritzen,
an Aufforderungen, sich zu den Transportwagen zu begeben sowie
bei der Begleitung von Transporten. Um dieselbe Zeit hat Hitler
wohl wegen zunehmender Unruhe in der Bevölkerung, nicht zuletzt
durch die berühmte Predigt des Bischofs von Galen am 3. August,
die barbarische Maßnahme vorläufig gestoppt.
|
Durchschlag, maschinen- schr. - AEK, Nachlass Teusch, o. Nr. |